Deutsch


Der Iranische Kulturverein (Stuttgart) e.V.


Werdegang ...

1994 haben einige unserer Landsleute die Pionierarbeit geleistet und den iranischen Kulturverein in Stuttgart gegründet.

Ihnen haben wir zu verdanken, dass bis heute in mehreren kulturellen Veranstaltungen vielen Iranern und Deutschen viele Ecken und Nischen der persischen Kultur verständlich gemacht wurden und das Interesse an der Kultur geweckt und eine Freundschaftsbasis geschaffen worden ist.


 Wir wollen ...
  • die persische Kultur für in Deutschland lebende Iraner und interessierte Deutsche transparenter machen und fördern.
  • die Zusammengehörigkeit der Iraner in Deutschland stärken.
  • die Deutsch-Persische kulturelle Zusammenarbeit fördern.
  • die Widerspiegelung der iranischen Kultur und Sitten im Ausland.
  • unseren Beitrag an der Völkerverständigung leisten.
  • Anlaufstelle für alle anfallenden kulturellen Fragen sein.


Wir unterhalten ...
  • Persische Sprachschule für Kinder

    Dank unserer persischen Lehrern wurde die persische Sprachschule ins Leben gerufen und mit viel Opfer und Engagement organisiert.

    Momentan sind es ca. 35 persische Schüler von 8 bis 16 Jahren, die einmal wöchentlich die persische Sprache lernen.

  • Fußballmannschaft für Jugend

    Im Jahr 2000 haben wir die sportliche Seite des Vereins verstärkt und mit viel Engagement und Fleiß unserer Mitgliedern das Fußballmannschaft für Jugendliche gegründet, die bereits in einigen internationalen Freundschaftsspielen Erfahrungen sammeln könnte.

    Hier möchten wir auch dem Initiator unseren Dank aussprechen.

--------------------------------------------------------------------------------

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: irkvst@googlemail.com.

Anschrift:
Der Iranische Kulturverein (Stuttgart) e.V.
Unterer Wannenweg 13, 70199 Stuttgart
Oder: Postfach 75 02 22, 70602 Stuttgart

Tel: 0711 6151480
Fax: 0711 5181453

Registrierungsnummer: 5718

--------------------------------------------------------------------------------


Statuen des Iranischen Kulturvereins (Stuttgart)
(Änderung der Fassung von 1994: August 2002)
 
 
 
Kapitel 1: Name und Beschreibung

Name:
Der Iranische Kulturverein (Stuttgart), welcher in diesem Status verkürzt "Kulturverein" genannt wird.

Beschreibung:
Der Kulturverein ist organisiert durch alle Iraner, die in Stuttgart und Umgebung wohnhaft sind, und diese Organisation ist unabhängig von jeglicher politischer sowie religiöser Gruppierungen.
 
 
 
Kapitel 2: Ziel und Aufgabe

Ziel:
Die Entstehung einer Atmosphäre der Zusammenarbeit innerhalb der Iraner, zur Bekanntmachung und Pflege von Kultur, Kunst und rein iranischen Sitten.

Aufgaben:
  1. Die Einladung von iranischen Denken, Pädagogen und Künstlern, um deren Wissen und Kunst zu nutzen
  2. Versuch, geschichtlich namhafte Persönlichkeiten der echt iranischen Literatur und Kunst anderen Nationen bekannt zu machen
  3. Die Gestaltung national iranischer Feste, die aus ferner Vergangenheit der rein iranischen Kultur und Zivilisation übrig geblieben sind
  4. Aufbau einer Bibliothek
  5. Versuch der Entstehung und der Ausweisung qualitativer und quantitativer Bildungskurse
  6. Die Gestaltung von gegenseitigen nützlichen Beziehungen mit Kulturvereinen von Iranern in anderen deutschen Städten, um einen Gleichklang und die Ausweitung von Aktivitäten zu erreichen



Kapitel 3: Die Form der Organisation
 
Die Organisationsform des Kulturvereins ist auf folgende Art gegründet:
  1. Vollversammlung
  2. Vorstand
  3. Aufsichtsrat

1. Vollversammlung:
  1. Die Vollversammlung mit der Teilnahme der Mitglieder findet turnusmäßig einmal im Jahr statt.
    Anmerkung:
    Eine außerordentliche Vollversammlung kann nach Bedarf nur dann stattfinden, wenn eine Einladung des geschäftsführenden Vorstands vorliegt, oder ein Drittel der Mitglieder mit ausreichender Argumentation einen schriftlichen Antrag gestellt haben.
  2. Die Vollversammlung findet bei absoluter Mehrheit (50% + 1) statt.
    Anmerkung:
    Wenn bei der ersten Versammlung nicht die absolute Mehrheit anwesend ist, wird spätestens innerhalb der nächsten vier Wochen eine weitere Versammlung anberaumt, die die gleiche Tagesordnung wie die erste Versammlung zum Inhalt hat. Diese Versammlung ist anerkannt, auch wenn die absolute Mehrheit nicht erreicht ist.
  3. Die Entscheidung der Vollversammlung ist dann gültig, wenn 50% + 1 der anwesenden itglieder sie mittragen.
    Anmerkung:
    Unleserliche/durchgestrichene Stimmen werden nicht mitgerechnet.
Aufgaben der Vollversammlung:
  1. Die Wahl von drei Personen als Vorstand der Vollversammlung (ordentliche sowie außerordentliche), die mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt werden
  2. Die Genehmigung der Tagesordnung der Versammlung
  3. Die Anhörung des Vorstands über die Arbeit in der vorangegangenen Sitzung
  4. Die Diskussion über geäußerte Kritik von Mitgliedern bezüglich des Verlaufs der vorausgegangenen Versammlung, sowie die Diskussion der Vorschläge für die nächste Versammlung
  5. Die gründliche Untersuchung und Ergänzung der Statuten oder deren eventuelle inhaltliche Korrektur auf Grund der schriftlichen Vorschläge der Mitglieder
  6. Die Wahl des geschäftsführenden Vorstands für die nächste einjährige Periode
  7. Die Wahl der Verwaltungsrats
  8. Die Festlegung des Mitgliederbeitrags

2. Vorstand:
  1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung für die Dauer von einem Wirtschaftsjahr gewählt.
    Anmerkung:
    Das Wirtschaftsjahr beginnt am 01.04 eines Jahres und endet am 31.03 des darauf folgenden Jahres (dies entspricht einem Sonnenjahr).
  2. Die Anzahl der Mitglieder des Vorstands ist abhängig von der Ausweitung der Aktivitäten des Kulturvereins. Er wird aus mindestens sieben Personen bestehen, von denen fünf Hauptmitglieder und zwei Ersatzmitglieder sind.
    Anmerkung:
    Die Ersatzmitglieder können mit beratender Stimme an den Versammlungen des Vorstands teilnehmen.
    Wenn ordentliche Mitglieder längere Zeit entschuldigt abwesend sind, dann können Ersatzmitglieder eingeladen werden, die somit verpflichtet sind, diese Einladung wahrzunehmen.
  3. Wenn eines der verantwortlichen Mitglieder wiederholt abwesend ist (maximal 5 Mal), dann wird er entlassen und durch eines der Ersatzmitglieder ersetzt.
  4. Die Beschlüsse des Vorstandes sind gültig, wenn sie mit den Mehrheitsstimmen der Mitglieder getroffen wurden.
  5. Beim Rücktritt eines oder zweier Hauptmitglieder des Vorstandes, können die Ersatzmitglieder sie ersetzen. Beim Rücktritt eines dritten Hauptmitglieds des Vorstandes muss die Vollversammlung einberufen werden, um das fehlende Mitglied zu bestimmen.
Die Aufgaben des Vorstandes:
  1. Gleichschreitsender Fortschritt der Programme des Kulturvereins im Rahmen seiner Ziele und Aufgaben unter Zusammenarbeit der Mitglieder
  2. Die Bekanntmachung der ordentlichen oder außerordentlichen Vollversammlung, Bekanntmachung von Zeit und Ort der Vollversammlung, sowie Festlegung der Tagesordnung, mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung.
    Anmerkung:
    Die Einladung der ordentlichen oder außerordentlichen Vollversammlung erfolgt durch schriftlichen Einladung der Mitglieder, oder durch Veröffentlichung im Vereinsmitteilungsblatt (Zeitung).
  3. Vorlage des Jahresberichtes über die Aktivitäten des Kulturvereins bei der Vollversammlung

3. Aufsichtsrat (Kassenwart):
Bei der Vollversammlung, gleichzeitig bei der Wahl des Vorstandes, werden zwei Finanzbeobachter für die Dauer von einem Jahr gewählt.
 
Aufgaben des Aufsichtsrats (Kassenwart):
  1. Die Aufsicht der Finanzangelegenheiten des Kulturvereins (der Aufsichtsrat darf zu jeder Zeit die Finanzunterlagen des Kulturvereins überprüfen)
  2. Vorlage des Jahresberichtes bei der Vollversammlung



Kapitel 4: Mitgliedschaft im Verein

Jede Person mit beliebiger politischer Ideologie oder Religionszugehörigkeit kann einen Antrag auf Mitgliedschaft im Kulturverein stellen.

Die Mitgliedschaftsbedingungen sind wie folgt:
  1. Erreichung der Altersgrenze von 18 Jahren
  2. Akzeptierung des Inhalts der Statuten
  3. Zahlung des Mitgliederbeitrags
 
Mitgliederrechte:
  1. Das Recht der Meinungsäußerung und Besitz des Wahlrechts bei der Vollversammlung
  2. Stimmen- und Wahlrecht bei Gremien des Kulturvereins
  3. Sonderrechte bei der Inanspruchnahme der Programme des Kulturvereins
 
Mitgliedschafsaustritt:
Die Mitgliedschaft kann gelöscht werden, durch:
  1. Tod oder schriftlichen Verzicht auf die Mitgliedschaft
  2. Zahlungsverweigerung des Mitgliederbeitrags
  3. unwürdige Aktivitäten, die nach Ansicht des Vorstandes dem Ziel und Ansehen des Kulturvereins nicht entsprechen



Kapitel 5: (Rechtswesen)
  1. Der Kulturverein ist keine gewinnorientierte Organisation, daher wird er Steuerfreiheit genießen.
  2. Die Übernahme jeglicher Verantwortung, Dienst und Arbeit beim Kulturverein, ist freiwillig und ehrenamtlich
  3. Die Finanzkraft des Vereins wird grundsätzlich aus den Mitgliederbeiträgen und durch die Unterstützung von Interessenten gedeckt, und sie wird als Umlaufkapital in Veranstaltungen und für die Beschaffung der dafür notwendigen Mittel, sowie Ausrüstung, eingesetzt.
    Anmerkung:
    Der eventuelle Gewinn aus Veranstaltungen des Kulturvereins, wird wieder für gleiche Zwecke eingesetzt.
  4. Unter keinen Umständen ist ein Mitglied berechtigt, privaten Nutzen aus den Möglichkeiten des Kulturvereins zu ziehen.



Kapitel 6: Auflösungsbedingungen
  1. Die Auflösung des Kulturvereins ist mit 4/5 (vierfünftel) der Stimmen der Mitglieder möglich.
  2. Falls die Auflösung des Kulturvereins entschieden ist, wird dessen Vermögen sowie Einrichtungen durch die Entscheidung der Vollversammlung einem Kulturverein oder gemeinnütziger Organisation geschenkt.
  3. Bei der Auflösung des Kulturvereins hat kein Mitglied Anspruch auf Teil- oder Gesamtvermögen des Kulturvereins.
 
Gesetzliche Bemerkungen:
  1. Dieser Verein ist als eine Organisation gemäß dem deutschen Gesetz eingetragen worden.
  2. Das Protokoll jeder Vollversammlung des Kulturvereins, das alle Entscheidungen und Namen der gewählten Verantwortlichen beinhaltet, muss vom Vorstand der Vollversammlung unterschrieben und den anerkannten Organen mitgeteilt werden.
  3. Rechtsangelegenheiten des Kulturvereins gegenüber gesetzlichen und amtlichen Instanzen, müssen mindestens durch drei Mitglieder der verantwortlichen Organe vertreten werden.



Anmerkung:
Der Inhalt dieser Statuten ist bei der ersten Vollversammlung am 15.07. 73 Sonnenjahr (06.08.1994) einstimmig verabschiedet worden. Der Name des Vereins und die Einzelheiten der Statuten sind bei der außerordentlichen Vollversammlung am 19.06.73 SJ (10.09.1994) einstimmig verabschiedet worden.